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Das Fehlen eines Risikoprofils ohne Konsequenzen?

Wenn sich ein Kunde und sein Vermögensverwalter auf eine Anlagestrategie einigen, kann der Kunde dann im Nachhinein reklamieren, dass sein Risikoprofil falsch ermittelt wurde? In einer Entscheidung vom 23. Oktober 2020 verneint der Bundesgerichtshof diese Frage.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Kunde die Verwaltung seines Vermögens einem externen Vermögensverwalter anvertraut. Gemäss dem Vermögensverwaltungsmandat zielt das „Anlageprofil“ auf eine „absolute Rendite“ ab. Einige Jahre später beschwerte sich der Kunde über zwei Investitionen in Höhe von EUR 3 Mio. und behauptete, der Manager hätte sich für ein konservatives Management entscheiden sollen, während der Manager behauptete, dass sie ein aggressives Management vereinbart hätten.