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Kundenbeschwerden im Finanzdienstleistungssektor

Ab dem 1. Januar 2020 wurde mit dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) die Verpflichtung für Berufstätige auf dem Schweizer Finanzplatz eingeführt, sich innerhalb von sechs Monaten nach der Anerkennung einer Ombudsstelle durch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) einer solchen Stelle anzuschliessen. Die innovative Idee für diese Branche ist, dass zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Kunden und Finanzdienstleistern möglichst durch eine Mediation beigelegt werden.

Einige Berufstätige werden auch einer Bewilligung der FINMA bedürfen, während andere sich in ein von der FINMA anerkanntes Beraterregister eintragen lassen müssen. In einigen Fällen wird der Anschluss an die Ombudsstelle eine Vorbedingung für die Bewilligung oder den Eintrag in das Beraterregister sein.

Wir sprechen darüber mit Jennifer Lygren, Direktorin und Ombudsman von FINSOM, einer der vom EFD anerkannten Ombudsstellen … Interview lesen (nur italienisch).

Tamara Erez, Direktorin des Centro Studi Villa Negroni u. Mitglied der Generalversammlung von FINSOM