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Ombudsman für Finanzdienstleistungen

Wirtschaftsmediation

Wirtschaftsmediation - FIDLEG

Bereich

Die Wirtschaftsmediation betrifft die Beziehung zwischen Berufstätigen und ihren Kunden (Privatpersonen oder Unternehmen). Sie kann eine Alternative zu einem Schlichtungs-, Gerichts-, Schieds- oder Verwaltungsverfahren sein.

Bei Unzufriedenheit sollte der Kunde zuerst bei dem Berufstätigen reklamieren und versuchen, mit ihm eine Einigung zu erzielen, bevor er sich an FINSOM wendet.

Bei einem Geschäftskonflikt fordert die Wirtschaftsmediation die Parteien auf, zu versuchen, selbst Lösungen zu finden, bevor die Situation so weit eskaliert, dass eine Geschäftsbeziehung abgebrochen oder eine Schlichtungsbehörde, ein Gericht, ein Schiedsgericht oder eine Verwaltungsbehörde angerufen wird. FINSOM kann auch für ein Mediationsverfahren benannt werden, nachdem eine Schlichtungsbehörde, ein Gericht, ein Schiedsgericht oder eine Verwaltungsbehörde angerufen wurde.

Der Gegenstand der Unzufriedenheit kann Forderungen betreffen, aber auch jede Art von legitimem Recht, wie das Recht auf Herausgabe von Dokumenten oder Datenschutz sowie die Einhaltung von Verhaltensregeln, die Transparenz am Verkaufsort, die Qualität oder den Kundendienst.

Rechtsgrundlagen