Generalversammlung
Rolle
Die Generalversammlung ist das oberste Organ und Kontrollausschuss des Vereins. Er setzt sich aus 5 bis 7 Mitgliedern zusammen.
Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und die technischen Fähigkeiten der Direktion zu gewährleisten. Die Generalversammlung fungiert auch als Beratungsgremium.
Die Mitglieder der Generalversammlung dürfen keine anderen Funktionen oder Aktivitäten bei FINSOM ausüben und müssen im öffentlichen Interesse handeln.
Technische Kompetenzen und Unabhängigkeit
Die 7 Mitglieder der Generalversammlung bilden zusammen einen multidisziplinären und mehrsprachigen Ausschuss.
Mit unterschiedlichem Hintergrund und komplementären beruflichen Hintergründen vertritt der Ausschuss auch die Interessen von Unternehmen, privaten, beruflichen und institutionellen Kunden sowie von Mitarbeitern.
Zudem muss die Mehrheit der Generalversammlung von den angeschlossenen Unternehmen und deren Branchenorganisationen unabhängig sein.
Ernennung und Überwachung
Gemäss Art. 84 FIDLEG unterliegt die Ernennung der Mitglieder der Generalversammlung der Genehmigung durch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD).
Frank GRUNDLER
Head Legal & Compliance,
MBaer Merchant Bank AG
Dario HUG
Partner-Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei Aubert-Hug, Verbraucherrecht, unlauterer Wettbewerb
Tamara EREZ
Direktorin, Centro Studi Villa Negroni
Peter HOFMANN
Präsident des Stiftungsrats von Pensionskassen und Mitglied des Verwaltungsausschusses der FECIF – FEPI
Nicolas OLLIVIER
Partner, Lalive, Bank- und Finanzrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht, Vermögensrückgewinnung und Konkurs
Alessandro BIZZOZERO
Gründungspartner, Vorsitzender, BRP Bizzozero & Partners SA
Fabrice HOLZER
Direktor, Unternehmensberatung, HOLZER & Associés SA