Ombudsman für Finanzdienstleistungen

Anschluss

FINSOM Anschluss

FINSOM

 

Allgemeine Bedingungen

Unternehmen, die Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) GwG oder von der FINMA bewilligt sind, sowie Kundenberater, Vertriebspartner oder Broker, die in einem von der FINMA anerkannten Register eingetragen sind, können sich FINSOM anschliessen. Unternehmen, die dabei sind, Mitglied einer SRO-GwG zu werden, eine Bewilligung der FINMA zu beantragen oder sich in ein von der FINMA anerkanntes Register einzutragen, können sich ebenfalls der FINSOM anschliessen.

Der Anschluss kann durch gesetzliche Verpflichtung (Pflicht, z. Bsp. Bedingung für die FINMA-Bewilligung oder Eintragung in ein Beraterregister) oder durch Selbstregulierung (freiwillig) erfolgen.

Der Anschluss erfolgt im Namen des angeschlossenen Unternehmens und ist für eine unbestimmte Zeit.

Die Austrittsfrist ist der 30. September für den 31. Dezember.

Angeschlossenen Unternehmen sind verpflichtet, die FINSOM-Reglemente einzuhalten.

Gebühren


Jahresbeitrag

Unabhängig von den Mediationsverfahren zahlt jedes angeschlossene Unternehmen eine jährliche Grundgebühr pro Kalenderjahr und Mediationsart von CHF 250 für Wirthschaftsmediation/FIDLEG oder Arbeitsmediation/ArG, oder CHF 500 für beide.

Bei einem Gruppenanschluss wird ein Rabatt von 10% gewährt, wenn die Gruppe den Einzug der jährlichen Grundgebühr organisiert und an FINSOM gemäss Art. 99 FIDLEV überweist.

Verfahrenskosten

Nach dem Gesetz und den Verfahrensregeln von FINSOM, betragen die Verfahrenskosten zu Lasten des betreffenden angeschlossenen Unternehmens CHF 550 pro Fall oder CHF 200 pro Stunde, je nach Komplexität des Falles.

Das Verfahren vor FINSOM ist für den Kunden oder Mitarbeiter kostenlos, aber FINSOM akzeptiert keine offensichtlich missbräuchlichen Vermittlungsanträge. Ein zum Scheitern verurteiltes Mediationsverfahren muss auch abgelehnt oder abgebrochen werden.