FINSOM Anschluss
FINSOM
- Vom Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) als Ombudsstelle anerkannt.
- Mitglied des Internationalen Netzwerks von Ombudsmännern für Finanzdienstleistungen : INFO-Network.
- Assoziiertes Mitglied des Netzes für die Streitbeilegung im Bereich Finanzdienstleistungen : FIN-NET.
- Erste steuerbefreite Ombudsstelle im Schweizer Finanzsektor.
- Unabhängig von Einzelpersonen, privaten Interessengruppen und der öffentlichen Verwaltung.
- Zur Wahl : Wirtschaftsmediation/FIDLEG und/oder Arbeitsmediation.
- Mediation aus der Ferne oder persönlich, in 4 Sprachen, mit spezialisierten Mediatoren.
- +1’000 angeschlossene Berater (FIDLEG), Versicherungsvermittler (VAG), Finanzinstitute (FINIG), Banken (BankG) und Finanzintermediäre (GwG).
Allgemeine Bedingungen
Unternehmen, die einer Selbstregulierungsorganisation (SRO-GwG) oder einer FINMA-Bewilligung unterstellt sind, oder deren Kundenberater in einem von der FINMA anerkannten Register eingetragen sind, können sich FINSOM anschliessen. Das Unternehmen kann sich zum Zeitpunkt des Anschlusses in der Gründungsphase, in der Genehmigungsphase, oder in der Registrierungsphase befinden.
Der Anschluss kann durch gesetzliche Verpflichtung (Pflicht, z. Bsp. Bedingung für die FINMA-Bewilligung oder Eintragung in ein Beraterregister) oder durch Selbstregulierung (freiwillig) erfolgen.
Der Anschluss erfolgt im Namen des angeschlossenen Unternehmens und ist für eine unbestimmte Zeit.
Die Austrittsfrist ist der 30. September für den 31. Dezember.
Angeschlossenen Unternehmen sind verpflichtet, die FINSOM-Reglemente einzuhalten.
Gebühren
Je nach gewählter Mediationsart zahlt jedes angeschlossene Unternehmen eine jährliche Grundgebühr von CHF 250 für Wirthschaftsmediation/FIDLEG oder Arbeitsmediation, oder CHF 500 für beide.
Bei einem Gruppenanschluss wird ein Rabatt von 10% gewährt, wenn die Gruppe den Einzug der jährlichen Grundgebühr organisiert und an FINSOM gemäss Art. 99 FIDLEV überweist.
Die jährliche Grundgebühr umfasst die vorläufige Prüfung von Mediationsanträgen.
Verfahrenskosten
Wenn ein Mediationsantrag nach der vorläufige Prüfung zugelassen wird, beträgt die Fallgebühr CHF 550. Wenn die Mediation nach einem ersten Austausch mit jeder Partei fortgesetzt wird, ist der Stundensatz CHF 200.
Die Verfahrenskosten trägt das angeschlossene Unternehmen, sofern keine Schlichtungsbehörde, kein Gericht, kein Schiedsgericht und keine Verwaltungsbehörde mit dem Fall befasst ist oder war und kein Mediationsversuch in dem Fall bereits unternommen wurde. Andernfalls werden die Kosten zwischen den Parteien aufgeteilt.