FINSOM Anschluss
FINSOM
- Vom Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) als Ombudsstelle anerkannt.
- Mitglied des Internationalen Netzwerks von Ombudsmännern für Finanzdienstleistungen : INFO-Network.
- Assoziiertes Mitglied des Netzes für die Streitbeilegung im Bereich Finanzdienstleistungen : FIN-NET.
- Erste steuerbefreite Ombudsstelle im Schweizer Finanzsektor.
- Unabhängig von Einzelpersonen, privaten Interessengruppen und der öffentlichen Verwaltung.
- Zur Wahl : Wirtschaftsmediation/FIDLEG und/oder Arbeitsmediation/ArG.
- Mediation aus der Ferne oder persönlich, in 4 Sprachen, mit spezialisierten Mediatoren.
- +1’000 angeschlossene Berater (FIDLEG), Versicherungsvermittler (VAG), Finanzinstitute (FINIG), Banken (BankG) und Finanzintermediäre (GwG).
Allgemeine Bedingungen
Unternehmen, die Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) GwG oder von der FINMA bewilligt sind, sowie Kundenberater, Vertriebspartner oder Broker, die in einem von der FINMA anerkannten Register eingetragen sind, können sich FINSOM anschliessen. Unternehmen, die dabei sind, Mitglied einer SRO-GwG zu werden, eine Bewilligung der FINMA zu beantragen oder sich in ein von der FINMA anerkanntes Register einzutragen, können sich ebenfalls der FINSOM anschliessen.
Der Anschluss kann durch gesetzliche Verpflichtung (Pflicht, z. Bsp. Bedingung für die FINMA-Bewilligung oder Eintragung in ein Beraterregister) oder durch Selbstregulierung (freiwillig) erfolgen.
Der Anschluss erfolgt im Namen des angeschlossenen Unternehmens und ist für eine unbestimmte Zeit.
Die Austrittsfrist ist der 30. September für den 31. Dezember.
Angeschlossenen Unternehmen sind verpflichtet, die FINSOM-Reglemente einzuhalten.
Gebühren
Unabhängig von den Mediationsverfahren zahlt jedes angeschlossene Unternehmen eine jährliche Grundgebühr pro Kalenderjahr und Mediationsart von CHF 250 für Wirthschaftsmediation/FIDLEG oder Arbeitsmediation/ArG, oder CHF 500 für beide.
Bei einem Gruppenanschluss wird ein Rabatt von 10% gewährt, wenn die Gruppe den Einzug der jährlichen Grundgebühr organisiert und an FINSOM gemäss Art. 99 FIDLEV überweist.
Verfahrenskosten