Mediation
Grundsätze
Das Mediationsverfahren muss unbürokratisch, fair, rasch und unparteiisch sein.
Das Wirtschaftsmediations– und Arbeitsmediationsverfahren von FINSOM ist für den Kunden oder Mitarbeiter kostenlos.
Das Ziel des Mediationsverfahrens ist es, Konflikt- oder Streitparteien zu helfen, Lösungen oder eine gegenseitige Einigung zu finden. Weder die FINSOM (die Ombudsstelle) noch der von der FINSOM bezeichnete Mediator oder Experte hat die Befugnis, zu urteilen, zu entscheiden oder eine Lösung vorzuschreiben.
Das Verfahren ist vertraulich. Nach dem Gesetz dürfen Erklärungen der Parteien im Mediationsverfahren sowie der Schriftverkehr zwischen einer der Parteien und der Ombudsstelle in keinem anderen Verfahren verwendet werden. Die Parteien haben auch kein Recht auf Einsicht in die Korrespondenz zwischen der Ombudsstelle und der anderen Partei.
Gemäss Gesetz und FINSOM-Reglemente sind die angeschlossenen Unternehmen verpflichtet, an einem von einem Kunden oder Arbeitnehmer beantragten und von der FINSOM zugelassenen Mediationsverfahren teilzunehmen. Diese Verpflichtung wird jedoch naturgemäss durch den Einigungswillen aller an der Mediation beteiligten Parteien begrenzt.
Initiierung und Zulassung
Das FINSOM-Mediationsverfahren kann von einem Kunden oder einem Mitarbeiter eines angeschlossenen Unternehmens eingeleitet werden. Um ein Mediationsverfahren einzuleiten, folgen Sie bitte den Anweisungen hier.
Nach Eingang eines Mediationsgesuchs führt FINSOM (die Ombudsstelle) eine Erstbewertung vornehmen, um die Zulässigkeit gemäss den Zugangsbedingungen für die Wirtschaftsmediation und Arbeitsmediation sowie die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Lösung des Konflikts oder der Streitigkeit durch Mediation zu ermitteln.
Ist der Antrag zulässig und erfolgversprechend, lässt die Ombudsstelle den Mediationsantrag zu und setzt sich mit dem betroffenen angeschlossenen Unternehmen in Verbindung, um das Mediationsverfahren zu organisieren und einen geeigneten Mediator zu benennen, der das Verfahren gemäss der FINSOM-Verfahrensregeln durchführt. Erforderlichenfalls wird auch ein Experte ernannt, der den Mediator bei der Durchführung einer unabhängigen rechtlichen und materiellen Bewertung unterstützt, um den Parteien bei der Einschätzung ihrer jeweiligen Risiken und Chancen zu helfen.
Ist der Antrag unzulässig oder wenig aussichtsreich, versucht die Ombudsstelle, den Antragsteller nach Möglichkeit auf einen geeigneteren Ansatz oder ein geeigneteres Verfahren zu verweisen.
Erfolg
Eine erfolgreiche Mediation hängt von der Beteiligung und der Bereitschaft der Parteien ab, Lösungen zu finden, anstatt Schuldzuweisungen oder Urteile zu suchen. Das Ziel ist es, eine gemeinsame Lösung oder einen Kompromiss zu finden, nicht Zugeständnisse zu machen.