Seit dem 1. September 2023 ist Identitätsdiebstahl in der Schweiz strafbar.
Artikel 179decies des Schweizer Strafgesetzbuches:
Wer die Identität einer anderen Person ohne deren Einwilligung verwendet, um dieser zu schaden oder um sich oder einem Dritten einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.
Dieser Artikel stärkt die strafrechtlichen Bestimmungen im Bereich des Datenschutzes.
Mit Bezug auf unseren Tätigkeitsbericht 2022 notiert FINSOM, dass die Wirksamkeit dieser neuen Bestimmung bei der Bekämpfung des Identitätsdiebstahls von Schweizer Personen oder Unternehmen noch unbekannt ist, da sich die Täter häufig im Ausland befinden.