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Ausländische Manager und Trustees : Wie sieht es mit der FINMA-Anerkennung aus?

Für Vermögensverwalter und Trustees mit Sitz im Ausland ist es schwer zu begreifen, dass eine Präsenz in der Schweiz die Grundlage für eine Bewilligungspflicht sein kann.

Das Finanzinstitutsgesetz (FINIG), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, hat eine Reihe von bedeutenden Änderungen für die breitere Vermögensverwaltungsbranche mit sich gebracht. Eine der bemerkenswerten Änderungen ist, dass Vermögensverwalter und Trustees einer Lizenzierung und prudentiellen Aufsicht durch die FINMA unterstellt werden. Die Entscheidung, Vermögensverwalter und Trustees in eine Regulierung einzubeziehen, die ansonsten für alle Finanzinstitute gilt – mit Ausnahme von Banken und Versicherungen, die spezifischen Gesetzen unterliegen – hat bestimmte Konsequenzen, die der Markt noch lange nicht erfasst hat.