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Ombudsman für Finanzdienstleistungen

Registrierung

Anschlussformular

Die folgenden Informationen ergänzen die Anschlussbedingungen von FINSOM. 

Anschluss und Bestätigung : 

  • Der Anschluss erfolgt im Namen eines Unternehmens, einschliesslich Einzelunternehmen. 
  • Bei Kundenberatern, die einem FIDLEG-Beraterregister unterliegen, erfolgt der Anschluss an FINSOM im Namen des Unternehmens (Art. 30 Bst. b FIDLEG) und umfasst dessen Kundenberater. 
  • Sie brauchen nur wenige Minuten, um das nachstehende Formular abzusenden. Eine Anschlussbestätigung wird innerhalb weniger Minuten per E-Mail verschickt. 
  • Es ist auch möglich, das Formular als pdf abzuspeichern und an info@finsom.ch zu senden. Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Bestätigung. 
  • FINSOM informiert die FINMA oder das FIDLEG-Beraterregister direkt über ihre Anschlüsse gemäss Art. 83 FIDLEG.
  • Das angeschlossene Unternehmen kann jederzeit eine Anschlussbestätigung anfordern.
  • Es gelten die FINSOM-ReglementeEs gibt keinen Vertrag zu unterschreiben.

Zur Wahl :

  • 2 Mediationsarten zur Auswahl : Wirtschaftsmediation/FIDLEG und Arbeitsmediation/ArG.
  • 4 Sprachen zur Auswahl.
  • Anschluss ab dem laufenden Jahr (sofortiger Anschluss) oder ab dem nächsten Jahr (vorzeitiger Anschluss). Siehe Erläuterungen in Abschnitt 2 unter und Art. 77 FIDLEG zum Beginn der Anschlusspflicht.

Fakturierung : 

  • Bei einem sofortigen Anschluss verrechnet FINSOM die erste Grundgebühr für das laufende Jahr einige Tage nach Erhalt des Anschlussformulars. Bei einem vorzeitigen Anschluss wird FINSOM den Anschluss bestätigen, aber die Grundgebühr für das laufende Jahr nicht verrechnen.
  • Jedes Jahr verschickt FINSOM per E-Mail eine Erinnerung an die Austrittsfrist vom 30. September für den 31. Dezember. Nach Ablauf der Austrittsfrist kann FINSOM die jährliche Grundgebühr im Voraus für das nächste Jahr in Rechnung stellen.
  • Die Rechnungen werden per E-Mail an die im unten stehenden Formular angegebene/n Person/en gesendet. 
  • Bei Neueinsteigern, denen die FINMA-Bewilligung oder die Registrierung in einem FIDLEG-Beraterregister verweigert wird, erstattet FINSOM die jährliche Grundgebühr auf Antrag zurück seit dem 1. Januar 2024.

Kostenloses E-learning : 

  • Nach Zahlung der ersten jährlichen Grundgebühr sendet FINSOM einen Zugangscode für das E-Learning „Die FIDLEG Ombudsstelle und das Risikomanagement“, das für angeschlossene Unternehmen kostenlos zur Verfügung steht. 

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Hilfe brauchen : info@finsom.ch oder +41 27 552 04 24

    1. Angeschlossenes Unternehmen

    Unternehmensname

    Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), falls vorhanden

    Juristische Form

    Adresse

    Postleitzahl

    Stadt

    Land

    Internetseite

    Bewilligungskategorie in der Schweiz

    Grösse des Unternehmens (Mitarbeiter)

    Kunden in der Schweiz

    Kunden im Ausland aus der Schweiz betreut

    Verantwortlich für die Beziehung zu FINSOM

    Funktion oder Abteilung des Unternehmens

    Titel

    Nachname

    Vorname

    Telefon

    Email

    2. Anschluss

    Die jährliche Grundgebühr für die Wirtschaftsmediation/FIDLEG ist CHF 250 pro Jahr. Sie können, die Arbeitsmediation/ArG für einen Zuschlag von CHF 50 hinzuzufügen. Es ist möglich, sich ab dem laufenden Kalenderjahr (sofort) oder ab dem folgenden Jahr (vorzeitig) anzuschliessen. Bitte geben Sie die gewünschte(n) Mediationsart(en) und Sprache(n) sowie das Anschlussjahr an.

    Wirtschaftsmediation/FIDLEG?

    Sprache/n
    FRDEITEN

    Arbeitsmediation/ArG?

    Sprache/n
    FRDEITEN

    Sofortiger oder vorzeitiger Anschluss?

    Wenn das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit bereits aufgenommen hat und über keine Ombudsstelle verfügt, wählen Sie bitte „sofortiger Anschluss“. Wenn das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit erst im nächsten Jahr aufnimmt oder die Ombudsstelle wechselt, kann es sich in diesem Jahr für eine Aktivierung im nächsten Jahr anmelden und kann die Option „vorzeitiger Anschluss“ wählen.

    3. Fakturierung

    Rechnungen werden per E-Mail an die Funktion oder Abteilung des Unternehmens gesendet, die für die Beziehung zu FINSOM verantwortlich ist (siehe oben). Für den Versand von Rechnungen an weiteren Empfänger können zwei zusätzliche E-Mail Adressen angegeben werden :

    Gruppenrechnung?

    Falls das Unternehmen einer FINSOM angeschlossenen Gruppe angehört, falls zutreffend, geben Sie bitte den Namen der Organisation an, die die jährliche Grundgebühr einzieht und an FINSOM überweist gemäss art. 99 FIDLEV.

    Gruppenrechnung für die jährliche Grundgebühr?

    Name der Organisation, die die jährliche Grundgebühr einzieht

    Email

    Telefon

    Website

    4. Erklärung

    Das Unternehmen akzeptiert die FINSOM-Reglemente und schliesst sich FINSOM an.

    Das Unternehmen akzeptiert, dass FINSOM seinen Anschluss gemäss Art. 83 FIDLEG mitteilt.

    5. Nachricht

    6. Anschlussbestätigung

    Nach dem Absenden dieses Formulars wird automatisch eine Anschlussbestätigung mit einer Kopie der registrierten Daten per E-Mail an die oben angegebenen elektronischen Adressen gesendet. Sie können einen weiteren Empfänger für die Bestätigung unten hinzufügen:

    Bitte überprüfen Sie die in diesem Formular eingegebenen elektronischen Adressen noch einmal, bevor Sie das Formular abschicken.

    oder ausdrucken und an info@finsom.ch mailen.


    Nachdem Sie auf „Senden“ geklickt haben, wird das Formular leer und Sie sollten innerhalb weniger Minuten eine E-Mail Bestätigung erhalten. Wenn Sie diese E-Mail nicht erhalten, überprüfen Sie bitte Ihren Spam, bevor Sie sich an info@finsom.ch oder +41 27 552 04 24 wenden.