Evaluation der Aufsichtsstruktur und -praxis im Finanzmarkt

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der die Umsetzung und Wirkung der Aufsichtsstrukturen im Finanzmarkt während der letzten fünf Jahre evaluiert. Dabei sind insbesondere die seit Inkrafttreten von FINIG und FIDLEG (1. Januar 2020) bestehenden Regelungen im Bereich der unabhängigen Vermögensverwalter sowie die Aufsicht über Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler und weitere Finanzintermediäre zu berücksichtigen. Der Bericht soll die Effizienz, Verhältnismässigkeit, Transparenz und Kostenfolgen der bestehenden Aufsichtsmodelle untersuchen und allfälligen Handlungsbedarf aufzeigen.

26.4048 POSTULAT