FINSOM Anschluss
FINSOM ist die Ombudsstelle für Anbieter, die Kunden und das Unternehmensrisikomanagement in den Mittelpunkt stellen. Über 1000 inländische und ausländische Unternehmen, die im Schweizer Finanzsektor tätig sind, haben sich bereits für einen Anschluss an FINSOM entschieden.
Anbieter, die eine Tätigkeit ausüben, die einer Aufsichtsart im Finanzsektor unterliegt, sowie Anbieter, die derselben Finanzgruppe wie diese angehören, ihren Sitz in der Schweiz haben oder Kunden in der Schweiz bedienen, können sich FINSOM anschliessen.
Aufsichtsarten:
- Eine Art FINMA-Bewilligung
- FIDLEG-Registrierungsstelle (oder „FIDLEG-Register“)
- Selbstregulierungsorganisation (SRO)
- Gleichwertige ausländische Aufsicht
Der Anschluss kann:
- Durch gesetzliche Verpflichtung oder durch Selbstregulierung (freiwillig) erfolgen.
- Für alle kommerziellen Tätigkeiten (vollständig) sein oder nur für diejenigen, die dem FIDLEG unterliegen (teilweise). Der Tarif bleibt derselbe.
- Ab dem laufenden Ziviljahr (sofortiger Anschluss) oder ab dem folgenden Ziviljahr (vorzeitiger Anschluss) aktiviert werden.
- Jedes Jahr bis zum 31. Dezember gekündigt werden (Austrittsfrist).
Hinweis: Die gesetzliche Verpflichtung gilt auch, wenn das Unternehmen „Opt-out”-Privatkunden bedient.
Der Anschluss umfasst:
- Die Hotline und die vorläufige Prüfung von Mediationsanträgen.
- Mediation verfügbar in 4 Sprachen (EN, FR, DE, IT).
- Der Zugang zum E-Learning „Die FIDLEG Ombudsstelle und das Risikomanagement“.
- Jährliche Erinnerung an die Austrittsfrist.
Angeschlossenen Anbieter sind verpflichtet, die FINSOM-Reglemente einzuhalten.