FINSOM Anschluss
FINSOM ist die Ombudsstelle für Anbieter, die Kunden und das Unternehmensrisikomanagement in den Mittelpunkt stellen. Über 1000 inländische und ausländische Unternehmen, die im Schweizer Finanzsektor tätig sind, haben sich bereits für einen Anschluss an FINSOM entschieden.
Allgemeine Bedingungen
Anbieter deren Tätigkeit einer Form der FINMA-Bewilligung oder einer Eintragung in eine FIDLEG-Registrierungsstelle (oder „FIDLEG-Register“) unterliegt, können sich der FINSOM anschliessen.
Das Unternehmen kann:
- Seinen Sitz in der Schweiz oder im Ausland haben.
- Ein Einzelunternehmen sein.
- Sich zum Zeitpunkt des Anschlusses in Gründung, Zulassung oder Registrierung befinden.
Der Anschluss kann:
- Durch gesetzliche Verpflichtung oder durch Selbstregulierung (freiwillig) erfolgen. Hinweis: Die gesetzliche Verpflichtung gilt auch, wenn das Unternehmen „Opt-out”-Privatkunden bedient.
- Ab dem laufenden Ziviljahr (sofortiger Anschluss) oder ab dem folgenden Ziviljahr (vorzeitiger Anschluss) aktiviert werden.
- Jedes Jahr bis zum 31. Dezember gekündigt werden (Austrittsfrist).
Angeschlossenen Anbieter sind verpflichtet, die FINSOM-Reglemente einzuhalten.
Gebühren
Jedes angeschlossene Unternehmen zahlt einen Beitrag von CHF 250 pro Ziviljahr für die Wirthschaftsmediation/FIDLEG. Für einen Zuschlag von CHF 50 pro Ziviljahr kann die Arbeitsmediation/ArG hinzugefügt werden.
Bei einem Gruppenanschluss wird ein Rabatt von 10% gewährt, wenn die Gruppe den Einzug der jährlichen Grundgebühr organisiert und an FINSOM gemäss Art. 99 FIDLEV überweist.
Die jährliche Grundgebühr umfasst:
- Die Hotline und die vorläufige Prüfung von Mediationsanträgen.
- Mediation verfügbar in 4 Sprachen (EN, FR, DE, IT).
- Der Zugang zum E-Learning „Die FIDLEG Ombudsstelle und das Risikomanagement“.
- Jährliche Erinnerung an die Austrittsfrist.
Denen die FINMA-Bewilligung oder die Registrierung in einem FIDLEG-Register verweigert wird, erstattet FINSOM die jährliche Grundgebühr auf Antrag zurück.
Verfahrenskosten
Laut den Statistiken von FINSOM wird die Mehrheit der Beschwerden im Rahmen der vorläufige Prüfung gelöst, die in der oben genannten jährlichen Grundgebühr enthalten ist.
Gelegentlich können Verfahrensgebühren anfallen:
- Wenn ein Mediationsantrag nach der vorläufige Prüfung zugelassen wird und FINSOM kontaktiert das angeschlossene Unternehmen, beträgt die Fallgebühr CHF 550.
- Wenn die Mediation nach einem ersten Austausch mit jeder Partei fortgesetzt wird, ist der Stundensatz CHF 200.
Die Verfahrenskosten trägt das angeschlossene Unternehmen, sofern keine Schlichtungsbehörde, kein Gericht, kein Schiedsgericht und keine Verwaltungsbehörde mit dem Fall befasst ist oder war und kein Mediationsversuch in dem Fall bereits unternommen wurde. Andernfalls werden die Kosten zwischen den Parteien aufgeteilt.