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Zehn Hinweise zum Schutz vor unseriösen Anbietern

Die zehn Hinweise der FINMA, wie Anleger sich vor unseriösen Anbietern schützen können. Was sie tun sollten, wenn sie Opfer einer illegalen oder betrügerischen Tätigkeit geworden sind, und was sie tun können, wenn sie mit den Finanzdienstleistungen oder -produkten eines Anbieters, der bewilligt ist, Kunden in der Schweiz oder von der Schweiz aus zu bedienen, unzufrieden sind. Im Zweifelsfall können Anleger sich einfach an FINSOM wenden.

Indem sie die zehn einfachen Regeln der Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) befolgen, können Anleger die Wahrscheinlichkeit verringern, Opfer von illegalen oder betrügerischen Anbietern zu werden :

  1. Nehmen Sie sich Zeit, um über Geldanlagen und Investitionen zu entscheiden. Lassen Sie sich nie unter Druck setzen. Diversifizieren Sie in jedem Fall Ihre Anlagen, setzen Sie nicht alles auf eine Karte.
  2. Treffen Sie vor einer Geldanlage eigene Abklärungen über Anbieter und Produkte. Lassen Sie sich nicht von Hochglanzprospekten oder geschicktem Telefonmarketing blenden. Recherchieren Sie über Google oder andere Suchmaschinen Informationen über die Anbieter und Produkte. Sie handeln auf eigenes Risiko, informieren Sie sich also über Ihre Vertragspartner.
  3. Überprüfen Sie, ob die Anbieter über eine Bewilligung der FINMA verfügen. Seien Sie sich bewusst: Nicht jede Gesellschaft, die der FINMA unterstellt ist, wird intensiv und laufend (prudenziell) überwacht.
  4. Überprüfen Sie auch, ob die Anbieter in der FINMA-Warnliste oder im IOSCO Investor Alerts Portal aufgeführt sind. Falls ja, rät Ihnen die FINMA zu grösster Vorsicht und Zurückhaltung.
  5. Überprüfen Sie den Handelsregisterauszug von Schweizer Anbietern unter www.zefix.ch. Häufige Mutationen des Firmennamens, der Adresse oder der Zeichnungsberechtigten sollten Sie misstrauisch machen.
  6. Bei Anbietern oder Angeboten aus dem Ausland überlegen Sie sich stets, an wen Sie sich bei Problemen wenden können: Wie (gegen wen, wo und zu welchen Kosten) könnten Sie einen allfälligen Anspruch geltend machen?
  7. Nutzen Sie auch die entsprechenden Internetforen und Konsumentenseiten. Hinweise von verunsicherten oder bereits geschädigten Anlegern sind ein Warnzeichen.
  8. Vergleichen Sie die Produkte, Renditen und Kommissionen mit anderen Anbietern. Sollten diese deutlich besser sein als jene von (durch die FINMA) bewilligten Instituten, ist Vorsicht angezeigt.
  9. Innovative Technologien und Produkte (beispielsweise virtuelle Währungen) bergen neben dem Reiz des Neuen auch Risiken. Nur in wenigen Fällen gelingt tatsächlich der grosse Durchbruch. Informieren Sie sich ausreichend und investieren Sie nur, wenn Sie das Investitionsangebot verstanden haben.
  10. Vergegenwärtigen Sie sich immer die Grundregel des Anlegens : Hohe Renditen sind immer mit hohen Verlustrisiken verbunden. Verlustrisiken sind oft sehr viel realer als Renditechancen.

Wenn Sie feststellen, dass Sie Opfer eines betrügerischen Anbieters geworden sind, empfiehlt FINSOM, die Transaktionen sofort Ihrer Bank zu melden, bei Ihrer örtlichen Polizeibehörde Anzeige zu erstatten und der FINMA Meldung zu erstatten. Wenn Sie mit einer betrügerischen Website zu tun haben, können Sie diese auch der zuständigen Behörde in der Gerichtsbarkeit, die für die Domain (.com, .ch usw.) zuständig ist, und dem Register des Domainnamens melden. 

Wenn Sie feststellen, dass Sie mit einem Anbieter verhandeln, der nicht über die erforderliche Bewilligung zur Ausübung seiner Tätigkeit auf dem Schweizer Finanzplatz verfügt, empfiehlt FINSOM, dies der FINMA zu melden.

Falls ein auf dem Schweizer Finanzplatz zugelassener Anbieter Ihre Erwartungen nicht erfüllt und Sie gemeinsam keine zufriedenstellende Lösung finden, können Sie sich an den Ombudsman (oder die „Ombudsstelle“) wenden, dem der Anbieter angeschlossen ist.

Im Zweifelsfall können Sie sich einfach an FINSOM wenden.