Mediation
FINSOM ist keine Aufsichts-, Polizei-, Justiz- oder Verwaltungsbehörde und bietet keine Finanz-, Rechts- oder sonstige Beratung an, führt keine Untersuchungen durch, vertritt keine Parteien in Rechtsstreitigkeiten, erlässt keine Urteile und verhängt keine Sanktionen. Die von FINSOM gegebenen Informationen dürfen nicht als solche interpretiert oder verwendet werden. Zudem ist der Austausch mit FINSOM vertraulich und darf nicht mit Dritten geteilt werden (einschliesslich der gegnerischen Parteien und Behörden).
Zuständigkeit
Als Ombudsstelle, FINSOM kann:
- Allgemeine Informationen zum Beschwerdemanagement und zur Beilegung von Konflikten oder Streitigkeiten erteilen.
- Kann eine Wirtschaftsmediation/FIDLEG oder Arbeitsmediation/ArG betreffend ein angeschlossenes Unternehmen durchführen, wenn die unten aufgeführten Zugangsbedingungen erfüllt sind.
Zugangsbedingungen
Eine Beschwerde oder ein Vermittlungsantrag (oder „Mediationsantrag“) kann von einem Kunden (privat, professionell oder institutionell, natürliche oder juristische Person), einem Mitarbeiter, einem Anbieter oder einem Arbeitgeber gestellt wird.
Um zugelassen zu werden, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Die Beschwerde oder der Antrag muss gemäss den Anweisungen von FINSOM bei der Hotline eingereicht werden.
- FINSOM ist für die Durchführung einer Mediation zuständig.
- Für die Wirtschaftsmediation/FIDLEG muss der Antragsteller nachweisen, dass er/sie die andere Partei über seinen/ihren Standpunkt informiert und versucht hat, sich mit ihr zu einigen.
- Die Beschwerde oder der Antrag darf nicht offensichtlich missbräuchlich sein.
- Wenn keine Schlichtungsbehörde, kein Gericht, kein Schiedsgericht und keine Verwaltungsbehörde mit dem Fall befasst ist oder war und in demselben Fall nicht bereits eine Mediation stattgefunden hat, kann der Antrag einseitig gestellt werden. Andernfalls muss der Antrag gemeinsam gestellt werden und alle Gerichts- oder Schiedsverfahren müssen während der Mediation unterbrochen werden.
Vorläufige Prüfung
Nach Eingang einer Beschwerde oder eines Mediationsantrags führt FINSOM eine vorläufige Prüfung durch, um zu prüfen, ob die oben genannten Zugangsbedingungen erfüllt sind. Im Falle einer Ablehnung versucht FINSOM (soweit möglich), den Antragsteller an eine zuständige Ombudsstelle (falls vorhanden), eine zuständige Behörde oder einen geeigneteren Ansatz zu verweisen. Im Falle einer Zulassung, ergreift FINSOM die zweckmässigen Massnahmen zur Organisation des Mediationsverfahrens, sofern dieses nicht von vornherein aussichtslos erscheint.
Mediationsverfahren
Das Mediationsverfahren muss unbürokratisch, fair, rasch und unparteiisch sein. Der Austausch mit FINSOM vertraulich und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden, auch nicht an eine Gegenpartei oder an Behörden (Vertraulichkeit). Der ernannte Mediator versucht, die Parteien zu vermitteln, und kann eine unabhängige materielle und/oder rechtliche Einschätzung des Falles vornehmen, aber weder eine Entscheidung treffen noch ein Urteil vorschlagen. Das Ergebnis des Verfahrens hängt vom Willen der Parteien ab.