Ombudsman für Finanzdienstleistungen

Registrierung

Anschlussformular

Die folgenden Informationen ergänzen die Anschlussbedingungen von FINSOM. 

Anschluss und Bestätigung : 

  • Der Anschluss erfolgt im Namen eines Unternehmens (oder des Anbieters), einschliesslich Einzelunternehmen. 
  • Bei Kundenberatern, die einem FIDLEG-Beraterregister unterliegen, erfolgt der Anschluss an FINSOM im Namen des Unternehmens oder der Einzelfirma (Art. 30 Bst. b FIDLEG) und umfasst dessen Kundenberater. 
  • Sie brauchen nur wenige Minuten, um das nachstehende Formular abzusenden. Eine Anschlussbestätigung wird innerhalb weniger Minuten per E-Mail verschickt. 
  • Es ist auch möglich, das Formular als pdf abzuspeichern und an info@finsom.ch zu senden. Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Bestätigung. 
  • FINSOM informiert die FINMA oder das FIDLEG-Beraterregister direkt über ihre Anschlüsse gemäss Art. 83 FIDLEG.
  • Das angeschlossene Unternehmen kann jederzeit eine Anschlussbestätigung anfordern.
  • Es gelten die FINSOM-ReglementeEs gibt keinen Vertrag zu unterschreiben.
  • Der Anschluss erfolgt für eine unbestimmte Dauer. 
  • Jedes Jahr ist die Austrittsfrist der 31. Dezember. 

Zur Wahl :

  • 2 Mediationsarten zur Auswahl: Wirtschaftsmediation/FIDLEG und Arbeitsmediation/ArG.
  • 4 Sprachen zur Auswahl.
  • Anschluss ab dem laufenden Jahr (sofortiger Anschluss) oder ab dem nächsten Jahr (vorzeitiger Anschluss). Siehe Erläuterungen in Abschnitt 2 unten.

In der jährlichen Grundgebühr enthalten:

  • E-Learning „Die FIDLEG Ombudsstelle und das Risikomanagement“
  • Vorläufige Prüfung von Beschwerden.
  • Jährliche Erinnerung an die Austrittsfrist.

Betrifft den Anschluss eine FINMA-Bewilligung oder eine Eintragung in ein FIDLEG-Register (Regservices, RegFix oder ARIF), geben Sie dies bitte in Abschnitt 5 («Mitteilung») des Formulars an und präzisieren Sie den Namen des FIDLEG-Registers (falls zutreffend).

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Hilfe brauchen : info@finsom.ch oder +41 27 552 04 24

    1. Angeschlossenes Unternehmen

    Unternehmensname. Wenn das Unternehmen in Gründung ist, geben Sie dies bitte wie folgt an: „Name oder Firmenname in Gründung“

    Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), falls vorhanden

    Juristische Form

    Adresse

    Postleitzahl

    Stadt

    Land

    Internetseite

    Tätigkeit in der Schweiz

    Grösse des Unternehmens (Mitarbeiter)

    Kunden in der Schweiz

    Kunden im Ausland aus der Schweiz betreut

    Verantwortlich für die Beziehung zu FINSOM

    Funktion oder Abteilung des Unternehmens

    Titel

    NAME

    Vorname

    Telefon

    Email

    2. Anschluss

    Die jährliche Grundgebühr für die Wirtschaftsmediation/FIDLEG ist CHF 250 pro Jahr. Sie können, die Arbeitsmediation/ArG für einen Zuschlag von CHF 50 hinzuzufügen. Bitte geben Sie die gewünschte(n) Mediationsart(en) und Sprache(n) sowie das Anschlussjahr an.

    Wirtschaftsmediation/FIDLEG?

    Sprache/n
    FRDEITEN

    Arbeitsmediation/ArG?

    Sprache/n
    FRDEITEN

    Sofortiger oder vorzeitiger Anschluss?

    Wenn das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit bereits aufgenommen hat oder in diesem Jahr aufnehmen wird und über keine Ombudsstelle verfügt, wählen Sie bitte „sofortiger Anschluss“. Wenn das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit erst im nächsten Jahr aufnimmt oder die Ombudsstelle wechselt, kann es sich in diesem Jahr für eine Aktivierung im nächsten Jahr anschliessen und kann die Option „vorzeitiger Anschluss“ wählen.

    3. Fakturierung

    Rechnungen werden per E-Mail an die Funktion oder Abteilung des Unternehmens gesendet, die für die Beziehung zu FINSOM verantwortlich ist (siehe oben). Für den Versand von Rechnungen an weiteren Empfänger können zwei zusätzliche E-Mail Adressen angegeben werden :

    Email

    Email

    Gruppenrechnung?

    Falls das Unternehmen einer FINSOM angeschlossenen Gruppe angehört, geben Sie bitte die E-mail Adresse und den Namen der Organisation an, die die jährliche Grundgebühr einzieht und an FINSOM überweist gemäss art. 99 FIDLEV.

    Email

    Name

    4. Erklärung

    Das Unternehmen akzeptiert die FINSOM-Reglemente und schliesst sich FINSOM an.

    Das Unternehmen akzeptiert, dass FINSOM seinen Anschluss gemäss Art. 83 FIDLEG mitteilt.

    5. Nachricht

    Betrifft den Anschluss eine FINMA-Bewilligung oder eine Eintragung in ein FIDLEG-Register (Regservices, RegFix oder ARIF), geben Sie dies bitte unten an und präzisieren Sie den Namen des FIDLEG-Registers (falls zutreffend). Sie können uns auch andere Mitteilungen hinterlassen.

    6. Anschlussbestätigung

    Nach dem Absenden dieses Formulars wird automatisch eine Anschlussbestätigung mit einer Kopie der registrierten Daten per E-Mail an die oben angegebenen elektronischen Adressen gesendet. Sie können einen weiteren Empfänger für die Bestätigung unten hinzufügen:

    Bitte überprüfen Sie die in diesem Formular eingegebenen elektronischen Adressen noch einmal, bevor Sie das Formular abschicken.

    Sie können auch drucken oder eine pdf-Kopie speichern und per E-Mail senden an info@finsom.ch


    Nachdem Sie auf „Senden“ geklickt haben, wird das Formular leer und Sie sollten innerhalb weniger Minuten eine E-Mail Bestätigung erhalten. Wenn Sie diese E-Mail nicht erhalten, überprüfen Sie bitte Ihren Spam, bevor Sie sich an info@finsom.ch oder +41 27 552 04 24 wenden.