Registrierung

Anschlussformular

Es dauert nur wenige Minuten, sich FINSOM anzuschliessen.

Reichen Sie einfach das untenstehende Formular ein und wir senden Ihnen in den nächsten Tagen per E-Mail:

  • Den kostenlosen Zugang zu unserem Online-Training über „Die FIDLEG-Ombudsstelle und das Risikomanagement“.
  • Die Rechnung für die jährliche Grundgebühr, bei einem „sofortigen“ Anschluss  (Sektion 2).
  • Eine Bestätigung für die FINMA oder das FIDLEG-Register, je nach angegebener „Aufsicht“ (Sektion 1).

    1. Angeschlossenes Unternehmen

    Der Anschluss erfolgt im Namen eines Unternehmens (oder des Anbieters), einschliesslich Einzelunternehmen. Für Unternehmen, die einem FIDLEG-Register unterstellt sind (Art. 30 Bst. b FIDLEG), erfolgt der Anschluss im Namen des Unternehmens oder Einzelunternehmens und nicht im Namen seiner registrierten Berater (Art. 30 Bst. a FIDLEG). Das Unternehmen kann sich in der Gründungsphase befinden.

    Wenn das Unternehmen in Gründung ist, geben Sie dies bitte wie folgt an: „Name oder Firmenname in Gründung“

    Tätigkeit in der Schweiz

    Grösse des Unternehmens (Mitarbeiter)

    Endkunden in der Schweiz

    Endkunden im Ausland aus der Schweiz betreut

    Aufsicht:


    Verantwortlich für die Beziehung zu FINSOM

    2. Anschluss

    Die jährliche Grundgebühr für die Wirtschaftsmediation/FIDLEG ist CHF 250 pro Jahr. Sie können, die Arbeitsmediation/ArG für einen Zuschlag von CHF 50 hinzuzufügen. Bitte geben Sie die gewünschte(n) Mediationsart(en) und Sprache(n) sowie das Anschlussjahr an.

    Wirtschaftsmediation/FIDLEG?

    Sprache/n
    FRDEITEN

    Arbeitsmediation/ArG?

    Sprache/n
    FRDEITEN

    Wirtschaftsmediation/FIDLEG – Voll- oder Teilanschluss?

    Der Anschluss an die Wirtschaftsmediation/FIDLEG kann alle Geschäftstätigkeiten des angeschlossenen Unternehmens umfassen (Vollanschluss) oder nur die Tätigkeiten, die der FIDLEG unterliegen (Teilanschluss). Die jährliche Grundgebühr bleibt unverändert.

    Sofortiger oder vorzeitiger Anschluss?

    Wenn das Unternehmen plant, in diesem Jahr Tätigkeiten aufzunehmen, die einer FINMA-Bewilligung oder einer Eintragung in ein FIDLEG-Register unterliegen, wählen Sie bitte einen „sofortigen“ Anschluss. Wenn das Unternehmen plant, solche Tätigkeiten im nächsten Jahr aufzunehmen oder lediglich die FIDLEG-Ombudsstelle wechselt, können Sie einen „vorzeitigen“ Anschluss wählen. Bei einem „vorzeitigen“ Anschluss können wir den Anschluss weiterhin an die FINMA oder das FIDLEG-Register bestätigen, erheben jedoch keine Grundgebühr für das laufende Jahr.

    3. Fakturierung

    Rechnungen werden per E-Mail an die Funktion oder Abteilung des Unternehmens gesendet, die für die Beziehung zu FINSOM verantwortlich ist (siehe oben). Für den Versand von Rechnungen an weiteren Empfänger können zwei zusätzliche E-Mail Adressen angegeben werden :

    Gruppenrechnung?

    Falls das Unternehmen einer FINSOM angeschlossenen Gruppe angehört, geben Sie bitte die E-mail Adresse und den Namen der Organisation an, die die jährliche Grundgebühr einzieht und an FINSOM überweist gemäss Art. 99 FIDLEV.

    4. Erklärung

    Das Unternehmen akzeptiert die FINSOM-Reglemente und schliesst sich FINSOM an.

    Das Unternehmen akzeptiert, dass FINSOM seinen Anschluss gemäss Art. 83 FIDLEG mitteilt.

    5. Nachricht

    6. Anschlussbestätigung

    Nach dem Absenden dieses Formulars wird automatisch eine Anschlussbestätigung mit einer Kopie der registrierten Daten per E-Mail an die oben angegebenen elektronischen Adressen gesendet. Sie können einen weiteren Empfänger für die Bestätigung unten hinzufügen:

    Bitte überprüfen Sie die in diesem Formular eingegebenen elektronischen Adressen noch einmal, bevor Sie das Formular abschicken.

    Sie können das Formular auch ausdrucken und per Post senden.


    Nachdem Sie auf „Senden“ geklickt haben, wird das Formular leer und Sie sollten innerhalb weniger Minuten eine E-Mail Bestätigung erhalten. Wenn Sie diese E-Mail nicht erhalten, überprüfen Sie bitte Ihren Spam, bevor Sie uns kontaktieren.