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Ombudsstelle nach FIDLEG

Am 1. Januar 2020 ist das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft getreten. Gemäss FIDLEG können Kunden von Finanzdienstleistern ein Ombudsverfahren in Anspruch nehmen. Die Finanzdienstleister müssen sich zu diesem Zweck einer durch das Eidgenössische Finanzdepartement EFD anerkannten Ombudsstelle anschliessen.