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K-Geld wirft einen ersten Blick auf die neuen FIDLEG Ombudsstellen in der Schweiz aus Sicht des Kunden

Die Schweiz hat kürzlich im Rahmen ihrer Massnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes ein neues Mediationssystem (oder Vermittlungssystem) für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen eingeführt. Nach Schweizer Recht sind Finanzdienstleister nun unter anderem verpflichtet, sich einer Ombudsstelle anzuschliessen, wenn sie Privatkunden (inkl. Opt-out Privatkunden) betreuen.

In- und ausländische Finanzdienstleister haben derzeit die Wahl zwischen 9 verschiedenen Ombudsstellen – sie wählen für sich und ihre Kunden. Tausende von Finanzdienstleistern haben sich bereits einer Ombudsstelle angeschlossen und informieren derzeit ihre Kunden darüber gemäss Art. 8 und 79 des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG).

Welcher Eindruck könnte die Ombudsstelle bei den Kunden hinterlassen? K-Geld teilt ihren ersten Eindruck von den neuen FIDLEG Ombudsstellen der Schweiz aus der Sicht des Kunden: Artikel lesen – K-Geld 2/2021