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Gegen illegale Anbieter

Als unabhängige Aufsichtsbehörde, Ziel der FINMA ist es, Gläubiger, Anleger und Versicherte vor den Folgen eines Konkurses von Instituten, vor unlauteren Geschäftspraktiken oder vor Ungleichbehandlung zu schützen. Gleichzeitig hat die FINMA dafür zu sorgen, dass die Finanzmärkte funktionsfähig bleiben.

Um diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, überwacht sie die bewilligten Institute. Dies sind insbesondere Banken, Börsen und andere Finanzmarktinfrastrukturen, Vermögensverwalter, Wertpapierhäuser, Fonds wie kollektive Kapitalanlagen sowie Versicherungen. Andere professionelle Finanzdienstleister wie Kreditfirmen oder Leasinggesellschaften werden nur dahingehend beaufsichtigt, ob sie die Vorschriften zur Prävention von Geldwäscherei einhalten. 

Die FINMA trifft jedes Jahr Dutzende von Abklärungen bei unerlaubt tätigen Finanzanbietern. Bei Verstössen gegen das Aufsichtsrecht geht die FINMA gegen Anbieter vor. Hinweise aus der Öffentlichkeit sowie Informationen des FIDLEG-Beraterregisters, der FINIG-Aufsichtsorganisationen, der GwG-Selbstregulierungsorganisationen und der FIDLEG-Ombudsstellen helfen die FINMA, Kunden sowie autorisierte Anbieter vor unlauterem Wettbewerb im Finanzsektor zu schützen.  

Weitere Informationen zur Rolle der FINMA zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs auf dem Finanzmarkt finden Sie auf ihrer Website.