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Ombudsman für Finanzdienstleistungen

Generalversammlung

Rolle

Die Generalversammlung ist das oberste Organ und Kontrollausschuss des Vereins. Er setzt sich aus 5 bis 7 Mitgliedern zusammen.

Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und die technischen Fähigkeiten der Direktion zu gewährleisten. Die Generalversammlung fungiert auch als Beratungsgremium.

Die Mitglieder der Generalversammlung dürfen keine anderen Funktionen oder Aktivitäten bei FINSOM ausüben und müssen im öffentlichen Interesse handeln.

Technische Kompetenzen und Unabhängigkeit

Die 7 Mitglieder der Generalversammlung bilden zusammen einen multidisziplinären und mehrsprachigen Ausschuss.

Mit unterschiedlichem Hintergrund und komplementären beruflichen Hintergründen vertritt der Ausschuss auch die Interessen von Unternehmen, privaten, beruflichen und institutionellen Kunden sowie von Mitarbeitern.

Zudem muss die Mehrheit der Generalversammlung von den angeschlossenen Unternehmen und deren Branchenorganisationen unabhängig sein.

Ernennung und Überwachung

Gemäss Art. 84 FIDLEG unterliegt die Ernennung der Mitglieder der Generalversammlung der Genehmigung durch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD).

Frank GRUNDLER

Head Legal & Compliance,
MBaer Merchant Bank AG

Dario HUG

Partner-Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei Aubert-Hug, Verbraucherrecht, unlauterer Wettbewerb

Tamara EREZ

Direktorin, Centro Studi Villa Negroni

Peter HOFMANN

Präsident des Stiftungsrats von Pensionskassen und Mitglied des Verwaltungsausschusses der FECIF – FEPI

Nicolas OLLIVIER

Partner, Lalive, Bank- und Finanzrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht, Vermögensrückgewinnung und Konkurs

Alessandro BIZZOZERO

Gründungspartner, Vorsitzender, BRP Bizzozero & Partners SA

Fabrice HOLZER

Direktor, Unternehmensberatung, HOLZER & Associés SA