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Warnung vor Identitätsdiebstahl der Ombudsstellen im Finanzsektor

Der Identitätsdiebstahl von in der Schweiz zugelassenen Finanzdienstleistern oder von im Schweizer Handelsregister eingetragenen Unternehmen ist immer wieder Teil von Anlagebetrügereien. Nachdem die Opfer solcher Betrügereien die nicht existierenden Investitionen oder Finanzdienstleistungen bemerkt haben, werden sie häufig von ebenso betrügerischen Asset Recovery Services kontaktiert. Diese bieten Hilfe bei der Rückforderung der betrogenen Vermögenswerte an und behaupten oft, dass bereits Ermittlungen oder Gerichtsverfahren laufen oder dass sie ihnen bei der Einleitung solcher Massnahmen behilflich sein können.

Diese betrügerischen Recovery Services missbrauchen regelmässig die Identität eines im Handelsregister eingetragenen Treuhänders oder eines Rechtsanwalts, der Mitglied des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) ist. FINSOM warnt auch vor Identitätsdiebstahl der Ombudsstellen des Schweizer Finanzsektors oder der Organisationen FIN-NET und INFO-Network.

FINSOM weist darauf hin, dass die Ombudsstellen des Schweizer Finanzsektors nicht befugt sind, Untersuchungen durchzuführen, über eine Straftat zu urteilen, eine Beschlagnahme anzuordnen oder die Rückgabe von Vermögenswerten zu verlangen. Eine Ombudsstelle kann bestimmte Informationen zur Streitbeilegung geben und versuchen, ein aussergerichtliches Verfahren zu führen, um den Parteien zu helfen, einen Streit freiwillig selbst zu lösen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass ein Betrüger freiwillig an einem aussergerichtlichen Verfahren teilnimmt, nur weil er von einer Ombudsstelle oder einem Mediator dazu eingeladen oder vorgeschlagen wird, zumal die wahre Identität des Betrügers dem Opfer, das sich beschwert, nicht bekannt ist. FIN-NET und INFO-Network können die Koordination zwischen Ombudsstellen auf internationaler Ebene fördern und unterstützen sowie Kunden bei der Suche nach einer Ombudsstelle behilflich sein. Sie führen jedoch keine Untersuchungen oder Verfahren durch und koordinieren diese auch nicht. 

Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind und eine dritte Person an Sie herantritt mit dem Angebot, Ihnen bei der Rückforderung Ihres Vermögens zu helfen, sollten Sie misstrauisch werden. Fragen Sie sich unter anderem, wie dieser Dritte von dem Betrug wissen kann. Im Zweifelsfall können Sie FINSOM kontaktieren.