Ombudsman für Finanzdienstleistungen

Verfahren

Einfaches und schnelles Anschlussverfahren

Um ein Unternehmen bei FINSOM anzuschliessen, reichen Sie einfach das Anschluss-Formular ein.

Bei FINSOM ist es möglich, sich sofort für das laufende Jahr oder vorzeitig für das nächste Jahr anzuschliessen. Sie können auch wählen, ob Sie sich für die Wirtschaftsmediation/FIDLEG und/oder die Arbeitsmediation anschliessen möchten. Bitte geben Sie einfach Ihre Wahl im Anschluss-Formular an. 

Wenn Sie das Anschluss-Formular online abschicken, wird eine Anschlussbestätigung innerhalb weniger Minuten per E-Mail verschickt. 

Sie können das Formular auch als pdf-Datei speichern und per E-Mail versenden. Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Bestätigung.

FINSOM stellt auf Anfrage weitere Anschlussbestätigungen aus.

Die Registrierung basiert auf dem Prinzip des Vertrauens. Die Richtigkeit der Daten kann jedoch von FINSOM, der zuständigen Aufsichtsbehörde oder dem zuständigen Register überprüft werden.

FINSOM erhebt eine Grundgebühr pro Kalenderjahr (01.01.-31.12.).

Es gibt keine „pro rata“ Verrechnung, aber FINSOM bietet die Möglichkeit sich sofort oder vorzeitig für das nächste Jahr anzuschliessen.

Bei sofortigem Anschluss erhält das angeschlossene Unternehmen im ersten Jahr ausnahmsweise eine Rechnung für die Grundgebühr des laufenden Jahres und eine Rechnung für das Folgejahr.

Bei vorzeitigem Anschluss erhält das angeschlossene Unternehmen im ersten Jahr eine Rechnung für die Grundgebühr des Folgejahres.

Danach, FINSOM verrechnet die jährliche Grundgebühr üblicherweise im Voraus nach der Austrittsfrist vom 30. September für den 31. Dezember.

Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar, sofern auf Antrag des angeschlossenen Unternehmens nichts anderes vereinbart wurde. 

Die Rechnungen werden per E-Mail an die im Anschluss-Formular angegebenen Kontaktpersonen geschickt.

Der Anschluss wird aktiviert nach Zahlung der ersten jährlichen Grundgebühr und :

Der Anschluss ist auf unbestimmte Zeit. 

Es ist möglich, jedes Jahr bis zum 30. September für den 31. Dezember auszutreten. 

FINSOM schickt im September eine Erinnerung an die Austrittsfrist per E-Mail.